Zum Hauptinhalt springen

Phase / Modul 6: Folgeentscheidungen ableiten

Die Basisentscheidungen müssen durch Folgeentscheidungen abgesichert und gefüllt werden.

Nehmen wir an, dass das Unternehmen bereits die low hanging fruits geerntet und dies sogar nach außen kommuniziert hat. Nehmen wir weiter an, dass es eine Basisentscheidung  dazu gibt, sich jetzt intensiver mit dem Thema "Berichtswesen" zu beschäftigen. Entweder weil sich die Anfragen von außen nach den Nachhaltigkeitsleistungen häufen oder weil das Unternehmen auf Sicht schlicht berichtspflichtig wird.

Dazu verweisen wir hier zunächst auf das Modul 3, in dem Grundlagen vermittelt wurden. Auch dazu, welche Unternehmen überhaupt berichtspflichtig sind / werden und welche sich eher am freiwilligen Berichtsstandard VSME mit seinen unterschiedlichen Anforderungsstufen orientieren sollten.

Nehmen wir an: das Unternehmen entscheidet sich in diesem Zusammenhang für eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse - unabhängig davon ob freiwillig oder verpflichtet.

Dabei geht es ja letzlich darum unter Einbeziehung der internen wie externen Stakeholder nicht nur die für dieses Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsleistungen zu filtern (und dann zu dokumentieren: relevante Daten beschaffen, aufbereiten, in einem formalisierten Bericht dokumentieren - siehe DNK templates; siehe adazu auch die CO2 Bilanz in Anlehnung an das ecocockpit der efa.nrw.) , sondern insbesondere auch eine short list von solchen Projekten zu definieren, die das Unternehmen im kommenden Jahr anpacken will, um mit Blick auf die Nachhaltigkeitsleistungen besser zu werden.

Das ist übrigenns auch für die Steuerberater / Wirtschaftsprüfer nicht trivial: denn sie müssen nicht nur rückblickend aufgrund von Zahlen Daten Fakten die Leistungen des Unternehmen bewerten (und eben auch die Nachhaltigkeitsleistugen) , sondern auch vorausschauend die geplanten Projekte bewerten. Auch für Wirtschaftsprüfer ein neues Spiel.

Zurück zu unserer Projektliste: wir glauben, dass hier pro Projekt ein "business case" gerechnet werden sollte. Denn am Ende werden sich Nachhaltigkeitsprojekte nur dann umsetzen lassen, wenn sie mit einem zumindest mittelfristigen Nutzen für das Geschäft verknüpft sind. 

Was haben wir am Ende dieser Phase?

  1. Wir haben den Einstieg in das Berichtswesen mit seinen unterschiedlichen berichtspflichtigen Dimension, die sich in die übergeordeten Kategorien E-S-G  abbilden.
  2. Wir haben den Blick dafür geschärft und letzlich gefiltert, welchen Beitrag dieses Unternehmen mit seinem spezifischen Geschäftsmodell bereits zum Thema Nachhaltigkeit leistet.
  3. Und welche Hebel dieses Unternehmen bewegen will, um die Nachhaltigkeitsleistungen zu verbessern.
  4.  Im besten Fall haben wir im Zusammenhang mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zentrale Vorarbeiten für einen Nachhaltigkeitsbericht. Dabei haben es alle Unternehmen, die bereits ein gutes Prozessmanagement mit einer entsprechenden digitalen Unterstützung aufgebaut haben leichter: denn sie können auf eine solide Datenbasis zurückgreifen, der für die Erstellung des Berichtes zentral ist. 

Unser Beitrag:

  • Wir können die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erläutern, anleiten und die Stakeholdergruppe durch diesen Arbeits- und Entscheidungsprozess moderieren.
  • Wir können immer wieder den Bezug zur DNK-Plattform herstellen und sorgen so dafür, die Gesamtlinie und das große Bild nicht aus dem Auge zu verlieren.